Antibiotische Abschirmung bei Gelenkprothesen
Um die Infektion eines künstlichen Gelenkes aufgrund einer zahnärztlichen oder Dentalhygiene-Behandlung möglichst zu verhindern, gelten bei Patientinnen und Patienten mit einer Gelenkprothese folgende Richtlinien:
- Zahnärztliche Untersuchung und allfällige Sanierung der Zähne möglichst VOR dem Einsetzen der Gelenkprothese.
- Gute Mundhygiene und regelmässige Dentalhygiene mit zahnärztlicher Kontrolle sind für diese Patienten besonders wichtig.
- Alle Patienten sollen vor jeder Behandlung mit Chlorhexidin oder H2O2 spülen
- Patienten mit Gelenkprothesen sollen bei akuten, dentalen Infektionen (bsp. Abszess oder periapikale Parodontitis) Antibiotika für mindestens 5 Tage erhalten.
- In den ersten 3 Monaten nach Einsetzen einer neuen Gelenksprothese soll man keine aufschiebbaren DH-/Zahnarztbehandlungen durchführen
- Normalerweise müssen die Patienten mit einer Gelenksprothese für die DH-Behandlungen und normale zahnärztliche Therapien wie bsp. Füllungen keine Antibiotika-Prophylaxe durchführen.
- Bei folgenden Ausnahmen gibt man prophylaktisch Antibiotika (2g Co-Amoxicillin oder 600mg Dalacin 1h vor der Therapie):
a) wenn der Patient oder behandelnde orthopädische Chirurge das so wünscht
b) wenn eine dringend nötige Therapie innerhalb der ersten 3 Monate nach Einsetzen der Gelenksprothese besteht
c) wenn es sich um Patienten mit Immunsuppression oder Diabetes-, Rheuma, Arthritis- oder Chemotherapie handelt
d) wenn Behandlungen deutlich länger als 60 Minuten dauern - Patienten mit einem orangen Ausweis (Herzfehler oder künstliche Herzklappen) müssen eine Antibiotika-Prophylaxe zwingend durchführen (2g Co-Amoxicillin oder 600 mg Dalacin) 1h vor der Therapie