Kieferorthopädische Behandlungen
Bei der kieferorthopädischen Behandlung geht es um die Korrektur der Zahn- und Kieferstellung. Diese kann funktionell und/oder ästhetisch bedingt sein sowie bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen erfolgen.
Vorgehen/Kosten:
- 1. Termin: Einfache Untersuchung der Zahnstellung und Beratung über Behandlungsnotwendigkeit und mögliche Therapieformen. Kosten: Fr. 45.- bis 90.- je nach Zeitaufwand. Wird zusammen mit Ihnen eine kieferorthopädische Behandlung als sinnvoll erachtet, dann erfolgt der
- 2. Termin: Unterlagenerstellung zur Auswertung und detaillierten Planung der Behandlung. In der Regel werden Abformungen der beiden Zahnbögen vorgenommen sowie Fotos und ein bis zwei Röntgenbilder angefertigt.
- 3. Termin: Besprechung der Behandlungsmöglichkeit(en) mit dem Patienten resp. mit den Patienten und ihren Eltern. Dabei wird ein Informationsblatt zur Therapie inkl. individueller Kostenschätzung übergeben. Fragen betreffend Versicherungen (Grundversicherung KVG, Zusatzversicherung, IV usw.) werden erläutert.
Kosten für den 1. 2. und 3. Termin zusammen je nach Aufwand: Fr. 600.- bis 850.-
Sobald Ihr Einverständnis vorliegt, kann mit der kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden.
Behandlungsspektrum:
- Abnehmbare Apparaturen; nachts getragene Apparaturen
- Festsitzende Apparaturen
- Invisalign („unsichtbare“ Schienentherapie)
Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen können je nach Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung stark variieren. Sie betragen zwischen Fr. 3000.- (für einfache Massnahmen) bis Fr. 9500.- bei sehr komplexen Situationen.
Die erbrachten Leistungen werden nach SSO Tarif abgerechnet und, falls nicht anders vereinbart, periodisch in Rechnung gestellt.
Der bei uns angewendete Taxpunktwert für kieferorthopädische Behandlungen beträgt Fr. 1.00 (entspricht dem von der SSO festgelegten Taxpunktwert für Sozialversicherungen).
Falls eine Zusatzversicherung, welche Leistungen an kieferorthopädische Behandlungen beinhaltet, abgeschlossen worden ist, werden üblicherweise 50%-90% der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernommen.